Attribution

Elektrizitätsgesellschaft Levern eG

Grundversorger für Strom im Ortsteil Levern der Gemeinde Stemwede

Aktuelle Mitteilungen

11. November 2024

Strompreissenkung zum 1. Januar 2025

Die EG Levern senkt ihren Arbeitspreis für Ökostrom im Grund- und Ersatzversorgungstarif zum 1. Januar 2025 auf 36,0 ct./kWh inkl. 19% Mehrwertsteuer.

Stromtarife für 2025 ansehen

15. Dezember 2024

Zählerablesung

Die Ablesung der Stromzähler erfolgt in der Zeit vom 15. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 im Auftrag der Westnetz GmbH. Auf Wunsch weisen sich die Mitarbeiter aus.

Sollte dieses Ableseverfahren bei Ihnen nicht möglich sein, bitten wir um schnellstmögliche Rücksendung der Ablesekarte bzw. um Angabe des Zählerstandes mit Ablesedatum per:

Wichtiger Sicherheitshinweis

Warnung vor Haustürgeschäften

Die EG Levern hat keine Firmen beauftragt, die Ihnen eine Haustür- oder Telefon-beratung zum Stromtarif anbieten.

Geben Sie keine persönlichen Daten, Zählernummern oder Vertragsnummern an unbekannte Personen weiter.

Über uns

Elektrizitätsgesellschaft Levern eG

Die Gesellschaft wurde 1919 gegründet, um nach dem Ersten Weltkrieg die Elektrifizierung im Ort Levern voranzutreiben. Das Stromnetz wurde in eigener Regie aufgebaut und bis heute kontinuierlich erweitert und modernisiert. Das Netz hat eine Länge von ca. 50 km und befindet sich im Eigentum der Genossenschaft.

Die Geschäftsleitung erfolgt ehrenamtlich durch 4 Vorstandsmitglieder, diese werden durch 5 ehrenamtliche Aufsichtsratmitglieder überwacht. Die Gesellschaft beschäftigt 1 Geschäftsführerin in Teilzeit, die die erforderlichen Verwaltungsarbeiten durchführt Die Geschäftstätigkeiten werden im Abstand von zwei Jahren durch einen externen Revisor geprüft.

Aktuell hat die Elektrizitätsgesellschaft Levern rund 450 Mitglieder.

Im Jahr 2019 feierte die EG Levern ihr 100-jähriges Jubiläum.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft steht allen Stromkunden offen. Als Mitglied profitieren Sie von:

  • Jährlicher Warenrückvergütung
  • Mitbestimmung in der Generalversammlung
  • Förderung der lokalen Energieversorgung

Die Mitgliedschaft wird auf einen gesonderten Vordruck beantragt. Je 100 € Stromverbrauch im Jahr ist ein Geschäftsanteil zu je 10 € zu erwerben. Dabei wird jedoch nur der erste Anteil mit einem Betrag von 10 € eingezahlt. Die weiteren Einzahlungen auf die Geschäftsanteile bis zu ihrer vollen Summe erfolgt durch Einbehaltung eines Teiles der jährlich auszuschüttenden Warenrückvergütung. Nach vollständiger Einbezahlung wird die Warenrückvergütung voll ausgezahlt. Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird nach Ablauf der entsprechenden Fristen das eingezahlte Geschäftsguthaben erstattet.

Bei Eintritt in die Gesellschaft ist neben der Ersteinzahlung auf den ersten Geschäftsanteil (10,00 €) ein Eintrittsgeld von ebenfalls 10,00 € fällig, das bei Austritt aus der Gesellschaft nicht erstattet wird.

Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht nicht.

Mitglied werden!

Heidi Helmich

Elektrizitätsgesellschaft Levern eG