Produktinformationen

Informationen zu sonstigen Preisbestandteilen des Strompreises


Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Die Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ermitteln im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter die EEG-Umlage für das jeweils folgende Kalenderjahr. Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Informationen zur Energieeffiziens Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter: www.bfee-online.de


Informationen zum Umgang mit Beschwerden

Wir verpflichten uns, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Fragen oder Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, können an unseren Kundenservice gerichtet werden. Der Kundenservice der EG Levern ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Elektrizitätsgesellschaft Levern eG
Osterland 2 – 32351 Stemwede-Levern
Tel. 05745 300082
Fax 05745 300083
E-Mail: info@eg-levern.de

Sie sind berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Schlichtungsstelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 – 10177 Berlin
Tel. Mo. – Do. 10 Uhr – 12 Uhr und 14 Uhr – 16 Uhr
Unter 030 2757240-0
Fax 030 27572240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucher-service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für die Bereiche Elektrizität und Gas ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 – 53105 Bonn
Tel. Mo. – Fr. 09 Uhr – 15 Uhr unter 030 22480-500 oder 01805 101000 Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct./min.; Mobilfunkpreise maximal 42 ct./min)
Fax 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de